Steuertipp: Gleichhochwertige Privatautos "erschüttern" private Nutzung von Firmenwagen
Besitzt ein Unternehmer privat einen Ferrari 360 Modena Spider und einen Jeep Commander, so ist es nicht anzunehmen, dass er seine geleasten Firmenwagen (es handelte sich dabei um einen Lamborghini Aventador und einen BMW 740d X drive) auch privat nutze. Das Finanzamt darf auch dann keine private Nutzung unterstellen, wenn das Fahrtenbuch des Unternehmens teilweise nicht vollständig und nicht lesbar ist. Diese Aspekte seien nicht erheblich, solange es vorrangig darum gehe, ob überhaupt eine Privatnutzung stattgefunden habe. Bei einer solchen Gleichwertigkeit der Fahrzeuge sei keine "nachvollziehbare Veranlassung ersichtlich", für Privatfahrten einen Dienstwagen zu nutzen. (BFH, VIII R 12/21) - vom 22.10.2024