Steuertipp: Ist die Besteuerung gesetzlicher Witwenrenten verfassungsgemäß?
Aktuell liegt beim Bundesfinanzhof (BFH) eine Revision zur Frage vor, ob die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsgemäß ist, insbesondere angesichts möglicher Ungleichbehandlung gegenüber beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen und einer möglichen Doppelbesteuerung. Die Vorinstanz hat die Klage abgewiesen, die Revision aber zugelassen. Die Finanzrichter betonen, dass bei Hinterbliebenenrenten aufgrund niedrigerer Rentenartfaktoren und geringeren steuerfreien Rentenbeträgen im Vergleich zu Altersrenten ein Klärungsbedarf besteht, insbesondere hinsichtlich der Doppelbesteuerung. Allerdings sehen sie Altersrenten und Hinterbliebenenrenten als nicht vergleichbar an, sodass der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt sei. Betroffene sollten bei Bezug einer Hinterbliebenenrente Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und Verfahrensruhe beantragen. (Hessisches FG vom 12.11.2025, 11 K 286/22)