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Steuertipp: Geladene Zeugen müssen erscheinen

Ein bloßes Missverständnis über die Fortgeltung einer Zeugenladung entschuldigt das Nichterscheinen nicht. Auch ein als Zeuge geladener Ehepartner muss zum Termin erscheinen, wenn er sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht rechtzeitig vor dem Termin gegenüber dem Gericht erklärt. (BFH, Beschluss vom 30.09.2026 – VI B 45/26).