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Steuertipp: Eine falsche Adresse ist ein "rein formaler Mangel"

Wird bei der Gründung einer GmbH im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass das Stammkapital durch Sacheinlage eines Fahrzeugs zu erbringen ist, und kauft die Alleingesellschafterin daraufhin ein Fahrzeug (wobei die Rechnung über den Pkw mit Umsatzsteuer an die Gesellschafterin adressiert war, allerdings unter der späteren Geschäftsanschrift der Gesellschaft), so darf später für das ausschließlich unternehmerisch genutzte Auto im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung Vorsteuer abgezogen werden. Das Finanzamt kann das nicht mit der Begründung versagen, die Rechnung laute auf die Alleingesellschafterin und nicht auf die Gesellschaft in Gründung. Nach EuGH-Rechtsprechung steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn Rechnungen vor Eintragung und mehrwertsteuerlicher Erfassung der Gesellschaft auf ihre Gesellschafter ausgestellt werden. Die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind erfüllt. Die »falsche« Adressierung stellt einen rein formalen Mangel dar. (Niedersächsisches FG, 5 K 111/24) - vom 03.04.2025