14.10.2025
Der Rat der EU hat Schlussfolgerungen zu steuerlichen Anreizen zur Förderung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie im Rahmen des EU-Deals für eine saubere Industrie gebilligt. Die Schlussfolgerungen sind laut Rat eine Antwort auf eine diesbezügliche Empfehlung der Kommission vom 02.07.2025.
Der Deal für eine saubere Industrie sei eine Leitinitiative des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, dem Fahrplan der EU zur Erleichterung und Beschleunigung des unternehmerischen Handelns und zur Sicherung des Wohlstands Europas. Ziel des Deals sei es, die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen und die EU durch die Förderung von sauberen Technologien und kreislauforientierten Geschäftsmodellen als wettbewerbsfähigen und attraktiven Produktionsstandort zu positionieren.
In ihrer Empfehlung schlage die Kommission steuerliche Anreize vor, die zur Förderung einer sauberen Industrie in der EU genutzt werden könnten, nämlich gezielte Steuergutschriften und beschleunigte Abschreibungen. Zudem empfehle sie, steuerliche Anreize auf bestimmte allgemeine Grundsätze zu stützen, um sicherzustellen, dass solche Maßnahmen kosteneffizient sowie leicht und zeitnah umzusetzen sind.
In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat, dass die wirtschaftliche Dynamik in Europa neu belebt und die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz gestärkt werden müssen. In diesem Sinne würden in den Schlussfolgerungen die Empfehlung der Kommission und die darin enthaltenen politischen Optionen begrüßt, die als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie dienen sollen.
Gleichzeitig unterstreicht der Rat, dass steuerliche Anreize für Unternehmen und Steuerbehörden einfach zu verstehen und anzuwenden sein müssen, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Steuersysteme innerhalb der EU. Der Rat weist darauf hin, dass steuerliche Anreize als eines der möglichen Elemente in einem sich weiterentwickelnden Policy-Mix zur Unterstützung der Entwicklung sauberer Energie, der Dekarbonisierung der Industrie und sauberer Technologien betrachtet werden sollten, die jeder Mitgliedstaat berücksichtigen sollte.
Darüber hinaus unterstreicht der Rat in den Schlussfolgerungen, dass Flexibilität bei der Anwendung steuerlicher Anreize von entscheidender Bedeutung ist. Er betont, dass es den Mitgliedstaaten – von denen einige bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt haben – freisteht, steuerliche Anreize entsprechend ihrer jeweiligen Situation und unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf den Haushalt zu konzipieren, umzusetzen und anzuwenden.
Schließlich ermutigt der Rat die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der Kommission gegebenenfalls die Wirksamkeit der von ihnen umgesetzten steuerlichen Anreize zu bewerten und bewährte Verfahren mit den anderen Mitgliedstaaten auszutauschen.
Rat der Europäischen Union, PM vom 10.10.2025