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23.11.2022

Jahressteuergesetz: Zweite Anhörung beschlossen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes (BT-Drs. 20/3879, 20/4229) beschlossen. Dabei soll es um noch vorzulegende Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehen, die die Umsetzung der EU-Verordnung zu den Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise betreffen.

Unter anderem sollen in den Wirtschaftsjahren 2022 oder 2023 entstandene Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren eine bestimmte Grenze des Durchschnittsgewinns übersteigen, besteuert werden. Außerdem soll die Steuerpflicht der Gas-Umlage Thema der öffentlichen Anhörung werden. Die erste Anhörung zum Jahressteuergesetz hatte am 07.11.2022 stattgefunden.

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die zu erwartenden Änderungsanträge der Koalition spätestens bis zum 23.11.2022 um 12.00 Uhr vorzulegen, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die SPD-Fraktion versicherte, die Änderungsanträge würden rechtzeitig vorgelegt. Der Ausschussvorsitzende Alois Rainer (CSU) appellierte, bei so wichtigen Dingen wie der Übergewinnsteuer die Änderungsanträge möglichst frühzeitig vorzulegen.

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Mitberatung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherheitsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften (BT-Drs. 20/4328) abzusetzen, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Unionsfraktion hatte ihren Absetzungsantrag damit begründet, dass die Änderungsanträge der Koalition für den Entwurf noch nicht vorliegen würden. Der Ausschuss stimmte dem Entwurf mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu. Unionsfraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich.

Deutscher Bundestag, PM vom 22.11.2022