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25.05.2023

Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden: Rat der EU rückt Kryptowerte und wohlhabendste Einzelpersonen ins Blickfeld

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" der EU hat sich auf seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8) verständigt.

Wie der Rat mitteilt, betreffen die Änderungen in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen. Ziel sei es, den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken, indem der Anwendungsbereich der Registrierungs- und Meldepflichten und die allgemeine Zusammenarbeit der Steuerbehörden ausgeweitet werden.

"Heute stärken wir die Vorschriften für die Zusammenarbeit der Behörden und schließen Schlupflöcher, die bisher zur Vermeidung der Besteuerung von Einkünften genutzt wurden. Dadurch verringert sich das Risiko, dass Kryptowerte für Steuervermeidung und Steuerbetrug genutzt werden. Die Einigung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU bei der Umsetzung globaler Standards führend ist", kommentierte Schwedens Finanzministerin Elisabeth Svantesson.

Nach der Mitteilung des Rates werden nun zusätzliche Arten von Vermögenswerten und Einkünften, wie etwa Kryptowerte, abgedeckt. Die Steuerbehörden würden zu einem automatischen Austausch von Informationen verpflichtet, die von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bereitzustellen sind. Der dezentrale Charakter von Kryptowerten habe es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Der inhärente grenzüberschreitende Charakter von Kryptowerten erfordere eine starke internationale Verwaltungszusammenarbeit, um eine wirksame Steuererhebung sicherzustellen.

Die Richtlinie decke ein breites Spektrum an Kryptowerten ab, wobei sie sich auf die Definitionen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die der Rat annimmt, stützt. Ferner seien auch dezentral ausgegebene Kryptowerte sowie Stablecoins, einschließlich E-Geld-Tokens und bestimmter nicht austauschbarer Token (NFT), eingeschlossen.

Rat der Europäischen Union, PM vom 16.05.2023